Aufdachdämmung

Die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert für Neubauten und Sanierungen bestimmter Art die Einhaltung von Wärmedurchgangskoeffizienten. Dies macht in vielen Fällen einer Sanierungen eine nachträgliche Dachdämmung erforderlich (siehe Anlage 3 der EnEV Absatz 4). Kann diese nicht von innen eingebracht werden, bietet sich im Zusammenhang mit einer Dachdeckung die Aufdachdämmung an.

In den folgenden Bildern sehen Sie eine Aufdachdämmung, welche wir im Rahmen eines Bauvorhaben realisiert haben.